Versand
TRANSPORT & LIEFERUNG
Wir liefern unsere Fässer und sonstigen Produkte direkt an die von Ihnen angegebene Lieferadresse. Eine Abholung ist grundsätzlich nicht möglich.
TRANSPORTKOSTEN
Die Transportkosten werden anhand des Lieferlandes, der vollständigen Lieferadresse sowie der Anzahl, Größe und des tatsächlichen Transportvolumens der bestellten Fässer berechnet.
Da Fässer aufgrund ihrer Abmessungen ein vergleichsweise hohes Ladevolumen beanspruchen, richten sich die Transportkosten insbesondere nach dem tatsächlichen Volumengewicht, der erforderlichen Verpackungs- und Palettenanzahl sowie der gewählten Transportart.
Die berechneten Transportkosten beinhalten:
- die eigentlichen Frachtkosten;
- Mautgebühren;
- Diesel- und Kraftstoffzuschläge;
- die erforderliche Verpackung;
- die benötigten Paletten;
- Handling- und Abfertigungskosten;
- die Transportversicherung sowie
- bei Lieferungen in Drittländer die erforderliche Ausfuhranmeldung.
Für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union sowie nach Norwegen, in die Schweiz und nach Großbritannien werden die Transportkosten automatisch im Checkout berechnet und vor Abschluss der Bestellung angezeigt.
LIEFERUNGEN IN ANDERE DRITTLÄNDER
Für Lieferungen in andere Länder außerhalb der Europäischen Union können die Transportkosten aufgrund der unterschiedlichen Transportwege, Einfuhrbestimmungen und örtlichen Lieferbedingungen nicht automatisch im Checkout berechnet werden.
In diesen Fällen wird die im Onlineshop übermittelte Bestellung zunächst als unverbindliche Anfrage behandelt. Nach Eingang der Anfrage ermitteln wir die geeignete Transportmöglichkeit und teilen Ihnen die vollständigen Transportkosten sowie die geltenden Lieferbedingungen mit.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie den mitgeteilten Transportkosten und Lieferbedingungen zustimmen und anschließend von uns eine entsprechende Auftragsannahme oder Rechnung erhalten.
TRANSPORT- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich nach DAP [benannter Bestimmungsort], Incoterms® 2020.
Dabei stellen wir die Ware am vereinbarten Bestimmungsort auf dem ankommenden Transportmittel entladebereit zur Verfügung. Die Entladung, die Einfuhrabfertigung sowie die damit verbundenen Zölle, Steuern, behördlichen Gebühren, Kosten eines Zollagenten und sonstigen Einfuhrkosten obliegen dem Kunden.
Lediglich bei Seefrachtlieferungen kann in Ausnahmefällen eine Lieferung nach CIF [benannter Bestimmungshafen], Incoterms® 2020 vereinbart werden. Eine Lieferung nach CIF gilt nur, wenn dies in unserem individuellen Angebot, der Auftragsannahme oder der Rechnung ausdrücklich angegeben wurde. Andernfalls erfolgt die Lieferung nach DAP.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle für die Einfuhr und Zustellung erforderlichen Registrierungen, Einfuhrlizenzen, Vollmachten, Zollangaben und Dokumente vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
TRANSPORT UND ZUSTELLUNG
Je nach Umfang und Größe der Bestellung erfolgt der Transport durch einen Paketdienst, eine Spedition oder einen spezialisierten internationalen Transportdienstleister.
Paletten- und Speditionslieferungen erfolgen grundsätzlich montags bis freitags zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr. Die Vereinbarung eines bestimmten Zustellzeitpunkts oder Zeitfensters ist nur nach vorheriger Bestätigung möglich.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass:
- die angegebene Lieferadresse vollständig und richtig ist;
- die Zufahrt mit dem eingesetzten Lieferfahrzeug möglich ist;
- eine empfangsberechtigte Person anwesend ist; und
- geeignete und sichere Entlademöglichkeiten zur Verfügung stehen.
LIEFERZEITEN
Die jeweilige Produktions- und Lieferzeit ist von der Verfügbarkeit, der Ausführung der bestellten Fässer und dem Lieferort abhängig.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beginnen angegebene Produktions- und Lieferzeiten erst nach vollständigem Zahlungseingang und sobald alle für die Bestellung erforderlichen technischen, kaufmännischen und logistischen Angaben geklärt sind.
ZÖLLE UND EINFUHRKOSTEN
Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Gebühren für die Einfuhrabfertigung, Kosten eines Zollagenten oder andere öffentliche Abgaben entstehen.
Die Kosten der Ausfuhranmeldung sind bereits in den von uns berechneten Transportkosten enthalten. Die im Bestimmungsland entstehenden Kosten der Einfuhrabfertigung sowie Zölle, Steuern, Gebühren eines Zollagenten und sonstige Einfuhrabgaben sind dagegen nicht enthalten und vom Kunden zu tragen, sofern in der ausdrücklich vereinbarten Lieferklausel nichts anderes bestimmt ist.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.